AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der X4 Innovation GmbH

§1     Geltungsbereich

1.1     Die Lieferungen von X4 Innovation erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von X4 Innovation
schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der X4
Innovation GmbH sind via Internet unter X4oxygen.dewww.X4 Innovation.com
veröffentlicht und werden auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten ebenfalls
für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit den Auftraggebern. Das gleiche gilt für
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche
Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von X4
Innovation.

1.2     Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Beauftragungen unserer Geschäftspartner

1.3     Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind
alle Artikel und Dienstleistungen, die X4 Innovation anbietet.

§2     Vertragsabschluss

2.1     Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot
an X4 Innovation zum Abschluss eines Vertrags. X4 Innovation bestätigt den
Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese
Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

2.2     Die Annahme des Angebots durch X4
Innovation kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem X4
Innovation dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation
per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser
Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

§3     Leistungsumfang

3.1     Der Leistungsumfang aller Waren und
Dienstleistungen richtig sich nach der Beschreibung laut Angebot oder den
entsprechenden Produkt Datenblättern zum Zeitpunkt der Angebotsstellung.

3.3     Für alle Arten von Dienstleistungen gilt:
Die angegebenen Mengenangaben sind Schätzung und setzten eine entsprechende
Unterstützung und teilweise auch Vorarbeiten des Kunden voraus.
Alle Angebote zu Dienstleistungen sind ausdrücklich keine Festpreisangebote.
Kommt es zu einer Überschreitung der geschätzten Aufwendungen, so wird der
Kunde per E-Mail darüber informiert. An Wochenenden wird sofern nicht anders
vereinbart einen Aufschlag von 50% berechnet, an Sonn- und Feiertagen 100%
Aufschlag.

§4     Lieferung

4.1     Die Produkte werden an den Ort geliefert,
den der Kunde als Lieferanschrift bestimmt.

4.2     X4 Innovation ist solange nicht zur
Lieferung verpflichtet, als Ereignisse höherer Gewalt vorliegen. Dauern diese
länger als drei Monate, ist X4 Innovation berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird in diesem Fall
erstattet.

4.3     X4 Innovation kann die Leistung
verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des
Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter
Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages
unverhältnismäßig wäre.

4.4     Sofern Abschlagszahlungen vereinbart
wurden, wir die Ware erst nach vollständiger Zahlungseingang geschuldet.

4.5     Scheitert die Zustellung der Produkte
trotz dreimaligen Versuchs aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat
er keinen Anspruch auf Lieferung. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis ist
von X4 Innovation zu erstatten.

4.6     Liefert X4 Innovation die Produkte nicht
oder nicht vertragsgemäß, hat der Kunde X4 Innovation eine angemessene
Nachfrist zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser
Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Lieferumfang ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert. Bei
jeder Art von Konfigurationsleistungen; d.h. alle kundenspezifischen
Einstellungen müssen schriftlich vor Lieferung dokumentiert sein und bestätigt
werden. Der Leistungsumfang eines Produktes kann deutlich vom dessen
Konfiguration abhängen. Alle nicht schriftlich aufgeführten Funktionen, sind
nicht geschuldet.

§5     Abnahme und Gefahrenübergang

5.1     Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach
Erhalt gewissenhaft auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu
überprüfen. Bei vorkonfigurierten Geräten, gilt das nur schriftlich definierte
Einstellungen laut Solutionquestionnaire vor Auslieferung vereinbart wurde
geliefert werden müssen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8
Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Rüge hat
eine genaue Bezeichnung der gerügten Mängel zu enthalten. Die Verpflichtung
trifft den Kunden auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übernahme von Spedition, Post, Bahn
etc. diesen gegenüber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um verdeckte
Mängel, so beginnt die oben bezeichnete Frist von dem Zeitpunkt an zu laufen,
an dem diese erstmals offenkundig werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist
werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.

5.2     Unwesentliche Mängel, die die
Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen
den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

Sofern
Installationsleistungen durch den Kunden beauftragt wurden ist der Kunde zur
Mitwirkung verpflichtet. Unvollständige oder fehlerhafte
Installationsleistungen gelten nicht als Produktmangel oder Minderungsgrund für
die Produktlieferung. Sofern schriftlich dokumentierte Installation und
Konfigurationsleistungen beauftragt wurden, sind mögliche Ansprüche nur auf
diese Service Leistungen begrenzt.

5.3     Die Gefahr geht mit Übergabe des
Vertragsproduktes an den Frachtführer, Paket-/Postdienst oder dessen
Beauftragte, über. Die Bestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach
Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

§6     Abnahme und Gefahrenübergang

6.1      Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist
X4 Innovation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem
von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt
gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls X4 Innovation ein höherer
Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist X4 Innovation berechtigt, diesen
geltend zu machen.

6.2     Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von X4
Innovation unbestritten sind.

6.3     Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§7     Eigentumsvorbehalt

7.1 X4
Innovation behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten
(“Vorbehaltsware”) vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird.

7.2
Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen
Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des
gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.

7.3
Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und
Wechseln – mit allen Nebenrechten an X4 Innovation ab; der Kunde ist
berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die
Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu
einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des
Betrages, den wir ihm berechnet haben.

7.4
Der Kunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er
wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.

7.5
Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Kunde hat uns auf unser
Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und
Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.

7.6
Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz
über sein Vermögen gestellt, darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr
verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Kunden aufdecken sowie vom Vertrag
zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur
Herausgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des
Kunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt zu
kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der
Vorbehaltsware zu übergeben.

7.7
Der Kunde hat X4 Innovation den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf
die an X4 Innovation abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen
und X4 Innovation in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu
unterstützen.

§8     Rückgabe von Produkten

Für
die Bestellungen gilt das Fernabsatzrecht nicht. Den Geschäftskunden steht kein
Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht zu. Soweit X4 Innovation in diesem Fall
aus Kulanz Produkte zurücknimmt, hat der Kunde die Produkte im Originalzustand
sowie in der Originalverpackung zurückzusenden. Der Kunde trägt dabei die
Kosten und die Gefahr der Rücksendung.

§9     Gewährleistung

9.1     Angaben von X4 Innovation zu den Produkten
und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, sofern nicht durch X4
Innovation ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder
der Leistung zusichert wurden. Die technischen Daten und Beschreibungen von
Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die
jeweiligen Angaben von X4 Innovation als solche schriftlich bestätigt wurden.

9.2     Die Parteien sind sich darüber bewusst,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter
allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. X4 Innovation übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen
bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

9.3     Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte
Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler,
Betrieb mit falscher Strom-Art oder -Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingte Überspannungen, überhöhte Raum- oder Betriebstemperaturen,
Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen
entfernt oder unleserlich gemacht werden.

9.4     Die Gewährleistung entfällt soweit der
Besteller selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen
verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel
nicht ursächlich sind.

9.5     Diese Gewährleistungsansprüche gegen X4
Innovation beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren sofern nicht anders
vereinbart in 12 Monaten. Bei HBOT Kammer gilt eine Gewährleistungsfrist von 36
Monaten. Durch Abschluss einer Gewährleistungsverlängerung kann diese auf 5
Jahre verlängert werden. Bei Waren ist der Tag des Wareneingangs der
Rücksendung bei X4 Innovation entscheidend zur Bestimmung der Verjährungsfrist.
Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Ist der Kunde Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB oder ist ein weiterer Kunde in der Lieferkette ein
Verbraucher, so werden die Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB von der
vorstehenden Regelung nicht berührt. Unabhängig davon gibt X4 Innovation
etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in
vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

9.6     Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl
von X4 Innovation Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) durch X4
Innovation oder ihre Erfüllungsgehilfen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
von X4 Innovation über. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche,
insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise
entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit
X4 Innovation nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den
schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbegrenzung
gilt nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.

9.7     Im Falle der Nacherfüllung übernimmt X4
Innovation alle erforderlich werdenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten.
Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung
verbundenen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und
Lagerkosten, trägt der Kunde.

9.8     Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist X4 Innovation
berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

9.9     Werden Vorführgeräte oder gebrauchte
Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung. Handelt es sich bei dem
Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte
Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

9.10  Die vorstehenden Beschränkungen der
Gewährleistung gelten nicht, soweit X4 Innovation vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen
oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
hat. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für pflichtwidrige
Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§10 
Vertraulichkeit

X4
Innovation verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden
vertraulich zu behandeln, wenn der Kunde sie als solche gekennzeichnet hat oder
sie offensichtlich als solche zu erkennen sind.

§11 Haftung

11.1  Die Haftung von X4 Innovation aus
Gewährleistung ist in Ziffer 9. geregelt. Soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. X4 Innovation haftet deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
insbesondere haftet X4 Innovation nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden.

11.2  Der Besteller ist bei Softwareprodukten für
eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die
Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr
entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

11.3  Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn
wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder wenn der Schaden auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von X4 Innovation oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Vorstehende Haftungsausschlüsse und
Begrenzungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz
oder für Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung von X4 Innovation ausgeschlossen oder
begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.4   Für die Vernichtung von Daten haftet X4
Innovation im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Kunde
sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.

11.5  Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung
der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von X4
Innovation für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.

§12 Verwendung von Daten

Durch
den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass X4
Innovation die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert,
verarbeitet und dazu benutzt, die Bestellung 
zu bearbeiten. Sofern der Kunde bei der Registrierung oder auf dem
Bestellformular sein Einverständnis erklärt hat, ist X4 Innovation auch
berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften der X4 Innovation
weiterzuleiten, um dem Kunden gelegentlich Informationen über andere Produkte
und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein
könnten. Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der
Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen sowie
Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten
persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei
uns nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten,
die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.

§13 Weiterverbringung ins Ausland

X4
Innovation weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und
ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen
Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem “Table Of Denial Orders” oder der “US Denied
Persons List/DPL”) und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden
unterliegen kann, über die sich der Kunde zu informieren hat, will er die
Produkte exportieren.

§14 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand

14.1  Alle mit X4 Innovation abgeschlossenen
Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Siegen.

§15 Verschiedenes

15.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

15.2  X4 Innovation ist berechtigt, einzelne
Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.

15.3  Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus
dieser Vereinbarung abzutreten.

15.4  Alle Anzeigen oder Erklärungen, die X4
Innovation gegenüber abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in
schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.

Stand: 01/2024 – X4 Innovation